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Jeder Betreiber einer Abscheideranlage muss diese eigenverantwortlich regelmäßig durch einen Fachbetrieb
entsorgen lassen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können diese regelmäßigen Intervalle bis auf 5 Jahre verlängert werden!
Was muss entsorgt werden?
Der gesamte Inhalt der Abscheideranlagen incl. Öl Wasserphase und den Schlämmen.
Diese sind gefährlicher Abfall und werden unter folgenden Abfallschlüssel - Nummern eingestuft:
130501* - feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/ Wasserabscheidern
130502* - Schlämme aus Öl- / Wasserabscheidern
130508* - Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/ Wasserabscheidern
Wobei das Sternchen hinter den Schlüsselnummern gefährlicher Abfall bedeutet und gesonderter Überwachung
(elektronische Nachweisverordnung etc.) und Behandlung unterliegt!
Bei Übernahme dieser gesamten Inhalte in den Saugwagen sind diese als Abfall zu deklarieren und müssen komplett
entsorgt bzw. verwertet werden! Mit der ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung dieser Abfälle werden die
Anlagenbetreiber ihrer Sorgfaltspflicht gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz gerecht.
Wann muss entsorgt werden?
Nach DIN 1999 Teil 100 Ziffer 14.5 hat eine Entleerung bzw. Reinigung zu erfolgen, wenn:
die Hälfte des Schlammfangvolumens bzw.
80 % der Ölspeichermenge des Abscheiders erreicht wird bzw.
bei Abscheidern von z. B. VAwS - Anlagen / Betankungsflächen das erforderliche Rückhaltevolumen erreicht ist.